GS Räumungs- und Umzugsservice OG
Spitzweg 25
1210Wien
Austria

Mobil: +43 (660) 680 48 81
E-Mail: office@ruuservice.at
Bankdaten Bank: Bank Austria
IBAN: AT79 1200 0006 7115 2809
BIC: BKAUATWW

Firmenbuchnummer: FN 563282 g
Firmendaten UID:
 ATU 570 23 811
Gericht: Handelsgericht Wien II
Information gemäß ECG

 

AGB´S

Pflichten


Der Räumungs- & Umzugsservice führt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers aus. Er nimmt dabei das Interesse des Auftraggebers wahr.

 

Reinigung des Arbeitsplatzes bei Entrümpelungen


Alle von RÄUMUNGS- & UMZUGSSERVICE zu entrümpelnden Räume, Wohnungen und Objekte werden besenrein übergeben. Dazu zählen auch Hierzu auch von den Mitarbeitern des RÄUMUNGS- & UMZUGSSERVICE benutzten Wege, Treppenhäuser, Aufzüge etc.

 

Haftungsgrundsätze


RÄUMUNGS- & UMZUGSSERVICE haftet ausschließlich für Schäden, die während seiner Arbeitstätigkeit, durch Verlust oder Beschädigung entstehen im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung.

 

Eigentumsübernahme und Haftung bei Entrümpelungstätigkeiten


Nach Auftragserteilung und Beginn der  Entrümpelungsarbeiten gehen alle Gegenstände und Inhalte innerhalb der beauftragten Wohnung oder Räume in das Eigentum des RÄUMUNGS- & UMZUGSSERVICE über.

 

Zahlungen / Fälligkeit des vereinbarten Entgelts / Anzahlung / Abschlag


Der Rechnungsbetrag ist, wenn nicht anders vereinbart, nach Beendigung der Arbeiten in Bar sofort fällig. Bei größeren Aufträgen die sich über mehrere Tage strecken, wird eine Anzahlung von 30 % fällig. Etwaige Vorleistungen für Dritte (Containerdienste, Deponien, Vermieter) sind im Voraus zu begleichen.

Auf ausdrücklichen Wunsch wird die Möglichkeit auf Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zu bezahlen geboten. Zahlungsziel ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung.

 

Schadensmeldungen

Eine Schadensmeldung ist innerhalb von 14 Tagen schriftlich unter office@ruuservice.at zu melden. Nachfolgende wird der Schadensfall an die Versicherung gemeldet.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand befindet sich in Wien.

Stornierung des Auftrages

Bei Stornierung des Transportauftrages durch den Auftraggeber 24 Stunden vor dem geplanten Transportbeginn hat der RÄUMUNGS- & UMZUGSSERVICE uneingeschränkten Anspruch auf die gesamte vereinbarte Vergütung, wenn die Stornierung vom Auftraggeber zu vertreten ist und der Transporteur dies nicht zu verantworten hat.  Der Auftraggeber hat dem Transporteur darüber hinaus alle Auslagen und – im Falle des Verschuldens des Auftraggebers – alle Schäden zu ersetzen, die durch eine vom Auftraggeber zu vertretende Stornierung des Transportauftrages entstehen.